Bell Immobilien GmbH - Immobilientreuhänder seit 2004

Bewertung von Immobilien,
Gutachten, Einschätzungen des Marktwertes

All diese Begriffe umfassen die Aufgabe eines zertifizierten Sachverständigen, eine Immobilie zum Bewertungsstichtag in Ihrem Wert zu bemessen und zwar zu jenem Wert, der im üblichen Marktverkehr erzielt bzw. bezahlt wird.

Diese Einschätzung der Immobilienwerte erfordern eine langjährige Marktkenntnis, ein tägliches Arbeiten mit Immobilien und eine fundierte Ausbildung!

All das können wir Ihnen anbieten!

Wir haben an der Fachhochschule Kufstein den universitären Lehrgang zum zertifizierten Immobilienbewerter absolviert, arbeiten seit 2004 als Immobilientreuhänder und Sachverständige, sind laufend mit dem Immobilienmarkt in Salzburg und Salzburg-Umgebung beschäftigt und absolvieren laufend Weiterbildungen.

Welche Schritte umfasst die
Überprüfung und Bewertung einer Immobilie:

Die Überprüfung beginnt mit der Liegenschaftsbesichtigung vor Ort mit den Eigentümern und ein ausführliches Gespräch, über die „Geschichte“ der jeweiligen Liegenschaft, … wie wurde gebaut, was wurde in den letzten Jahren investiert, welche Investitionen sind in den nächsten Jahren erforderlich, welche Probleme gab es in den vergangenen Jahren u.v.m.

Die Überprüfung geht mit der Begutachtung der relevanten Unterlagen bei den Baubehörden und den Grundbuchsämtern weiter. Speziell liegt hier die Aufmerksamkeit auf der Überprüfung von Grundbuchsauszügen, bestehenden Baubescheiden, behördlichen Aufträgen, Dienstbarkeitsverträge, Reallasten, Zufahrtsrechte, Bebauungsgrundlagen, Wohnungseigentumsverträge, Nutzwertgutachten und Geometerplänen.

Diese Unterlagen bilden die Basis für jede Werteinschätzung, die in verschiedenen Methoden zur Ausführung gelangen kann.

Der Gutachter wählt sodann das Bewertungsverfahren aus, das aufgrund der Art und Nutzung der jeweiligen Liegenschaft am besten herangezogen werden kann.

Alle Gutachten richten sich nach dem LBG/Liegenschaftsbewertungsgesetz.

Wann sollten Sie ein Gutachten erstellen lassen und
Ihre Immobilie einer Überprüfung unterziehen:

  1. Beim Verkauf: Es geht um hohe Werte und es soll der richtige Marktwert erzielt werden. Zudem will jeder Liegenschaftseigentümer seinem Käufer vollständige Information und Unterlagen übergeben. Niemand möchte gerne das Risiko eingehen bei der Verkaufstransaktion unabsichtlich wichtige Informationen zu verschweigen/vergessen bzw. selbst nicht in Kenntnis dieser Fakten zu sein und später womöglich mit Schadensersatzforderungen konfrontiert zu werden. Oftmals kommen Immobilien in den Verkauf, welche von der Vorgeneration gebaut oder angekauft wurden und die Erben können auf dieses Wissen nicht mehr zugreifen. Daher ist die genaue Überprüfung der Immobilien erforderlich.
  2. Beim Ankauf: Hier gilt das gleiche wie unter Punkt 1. Es geht um hohe Werte, meist um eine Lebensinvestition und man möchte vor dem Ankauf der Immobilie alle Daten und Fakten wissen, um die Vorzüge aber auch die möglichen Nachteile zu kennen und um eine auf Fakten basierende Entscheidung treffen zu können. Wenn sich nachträglich Probleme ergeben, sind meist auch Nachbarn involviert und man ist auf das Wohlwollen dieser angewiesen. All das sollte verhindert werden und nur eine überprüfte Immobilie sollte angekauft werden.
  3. Bei Schenkungen: Auch hier ist es sicher ein großes Anliegen des Schenkenden den Beschenkten alle notwendigen Informationen zu übergeben, um spätere Probleme zu vermeiden.
  4. Bei Scheidungen / Vermögensaufteilungen: Unumgänglich ist auch hier die Überprüfung und Werteinschätzung eines zertifizierten Immobilienbewerters, denn die Immobilienwerte sollten gerecht aufgeteilt werden und es soll sich nicht später herausstellen, dass eine Partei benachteiligt wurde.
  5. Erbaufteilungen: Hier gilt sinngemäß das gleiche wie unter Punkt 4.

Unser diesbezügliches Angebot an unsere Kunden:

Wir, als zertifizierte Immobilienbewerter (FH Kufstein), werden Ihnen eine umfassende Expertise für Ihre Immobilie erstellen und Ihre Immobilie einer genauen Überprüfung unterziehen.

Für unsere oben beschriebenen Leistungen stellen wir Ihnen folgende Tarife in Rechnung (es handelt sich hierbei um Richtwerte, die bei aufwendigen/komplizierten Fällen, nach Absprache mit dem Kunden, dem Aufwand angepasst werden):

Rückerstattung des Bewertungshonorars:

Sollten Sie nach Bewertung der Immobilie durch unser Büro sich für einen Verkauf der Immobilie entscheiden und uns den Vermittlungsauftrag erteilen, werden wir das Bewertungshonorar beim Vermittlungshonorar wieder in Abzug bringen, sodass Ihnen für die Werteinschätzung keine Kosten entstehen.

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